Struktur der Ausbildung

Unsere Zusatzausbildungen verlaufen berufsbegleitend. Die Ausbildungsveranstaltungen finden in aller Regel an Wochenenden statt, und zwar von Freitag abend bis Sonntag mittag, 1 Wochenende pro Monat, also im Jahr 12 Wochenenden. Die drei längeren Seminare, die im Rahmen der 4 Jahre Ausbildungszeit vorgesehen sind, werden fast immer in die Ferienzeit gelegt.

Den Zeitpunkt, an welchem diese längeren Seminare wahrgenommen werden, kann der Einzelne selbst bestimmen. Der Terminplan wird spätestens im April des Jahres zuvor ausgegeben, so dass frühzeitige Planung möglich ist. Bei diesem zeitlichen Konzept kann der Grundberuf uneingeschränkt fortgeführt werden und die finanzielle Belastung bleibt tragbar. Wichtige Bereiche der Ausbildung, nämlich die Einzel-Lehrtherapie und die regionalen Kleingruppen, können die Teilnehmer in aller Regel in ihrer Region wahrnehmen.

Die Ausbildung am Symbolon-Institut umfasst insgesamt 1673 Ausbildungsstunden. Damit entsprechen wir voll den vergleichsweise hohen Standards der beiden großen gestalttherapeutischen Dachverbände in Deutschland.

Die Ausbildungsstruktur ist bestimmt von der Triade Selbsterfahrung, Theorie und Supervision. Nach dem Schwerpunkt Selbsterfahrung im 1. Jahr verschiebt sich die Gewichtung auf die Theorievermittlung und im 4. Jahr auf die Supervision (s. Grafik). Steht am Anfang also der kontinuierliche Selbsterfahrungsprozess im Vordergrund, wird dieser später zunehmend ergänzt durch thematische Information und Reflexion, durch die Anwendung des Gelernten in der therapeutischen Arbeit, zunächst in Kleingruppen, später in der Gesamtgruppe und dann in supervidierten gestalttherapeutischen Beratungen mit Klientinnen und Klienten.

Ein dynamischer Ausgleich zwischen Kontinuität und Vielfalt ist ein weiteres Strukturmerkmal der Ausbildung. Am Anfang der Ausbildung, wenn die Arbeitsweise, die Ausbilder und die Seminarhäuser noch ungewohnt und neu erscheinen, setzen wir auf Kontinuität durch geringen Wechsel der Ausbilder und Tagungshäuser. Zu Beginn wird die Ausbildungsgruppe überwiegend von dem Bezugsausbilder/der Bezugsausbilderin geleitet; das ermöglicht die erforderliche Kontinuität. Später erfolgt in zunehmendem Maße Wechsel mit anderen MitarbeiterInnen des Ausbilderteams. Dadurch erfahren die Teilnehmer eine größere Vielfalt an Therapie-Stilen und können leichter einen eigenen Stil entwickeln. So wird auch der Gefahr vorgebeugt, dass die gestalttherapeutische Arbeitsweise ausschließlich über Modell-Lernen angeeignet wird ohne authentisches Gesamtverständnis. Denn nur bei integrierter und gewachsener „Einverleibung“ der Ausbildungsinhalte kann der einzelne später Interventionen und Techniken hervorbringen, die auf die Einzigartigkeit des Klienten und der Situation bezogen und der Situation angemessen sind.

 

Einstieg in die Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen
Unsere Ausbildung steht folgenden Personengruppen offen:
• AbsolventInnen eines Hochschul- oder Fach­hochschulstudiums in einem Studiengang der Sozial- oder Humanwissenschaften, im Kommuni­kations- oder Personalbereich (Lehramt, Pädagogik, Sozialpädagogik, Medizin, Psychologie, Theologie, Kommunikation, Personal), auch StudentInnen höherer Semester
• HeilpraktikerInnen, ErgotherapeutInnen und anderen Berufsgruppen des Sozial- oder Gesund­heitsbereichs
• Personen ohne Hochschul-oder Fachhochschulabschluss oder AbsolventInnen anderer Fachrich­tungen bei persönlicher und fachlicher Eignung

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen bezüglich der Einstiegsvoraussetzungen haben. Wir geben gerne nähere Auskunft.

Das Orientierungs- und Auswahlseminar (Einführungsseminar, 16 Ausbildungsstunden)
Wie die schematische Darstellung unseres Ausbildungsplanes zeigt, nehmen die BewerberInnen für die Ausbildung vor dem Einstieg in die Ausbildung zunächst an einem Auswahlseminar teil (Freitag abend bis Sonntag mittag). Der Schwerpunkt liegt dabei auf gestalttherapeutischer Gruppenarbeit, ergänzt durch Informationseinheiten. Sowohl vom Setting als auch vom inhaltlichen Ablauf her ist das Auswahlseminar weitgehend identisch mit Wochenend-Seminaren im ersten Ausbildungsjahr. Dadurch können sich die Teilnehmer besser ein Bild machen von dem, was auf sie zukommt, wenn sie mit der Ausbildung beginnen, lernen also einen kleinen Ausschnitt von gestalttherapeutischen Methoden kennen und erleben Gefühlsprozesse der Gruppenarbeit. Sie machen dabei möglicherweise erstmals Erfahrung mit Gestalttherapie und kommen in Kontakt mit dem Institut.

 

Die Institutsmitarbeiter können durch die persönliche Begegnung deutlicher erkennen, inwieweit bei den einzelnen Bewerbern die personalen und fachlichen Voraussetzungen für die Anforderungen der gestalttherapeutischen Zusatzausbildung gegeben sind. Die TeilnehmerInnen erhalten aufgrund der Informationen und Erfahrungen Klarheit, ob diese Ausbildung dem entspricht, was sie sich vorgestellt und was sie gesucht haben.


Ulrike malt Die aktuellen Termine ersehen Sie in unseren aktuellen Beilagen. Die Anmeldung zum Auswahl-seminar ist telefonisch, per Post oder E-mail möglich. Sie erhalten dann eine Anmelde-

bestätigung mit weiteren Informationen.
In Einzelfällen kann anstelle eines Auswahlseminars auch ein Einzelgespräch vereinbart werden.

 

 

 

 

Ablauf der Ausbildung

Selbsterfahrung in der Ausbildungsgruppe(128 Ausbildungsstunden, erste 8 Wochenenden)
Die ersten 8 Wochenenden der Ausbildung sind der Selbsterfahrung vorbehalten. Neben der Bearbeitung von Themen, die die AusbildungsteilnehmerInnen mitbringen, erfolgen Reflexionen zum Gruppenprozess und zur Persönlichkeitsstruktur der einzelnen Mitglieder. Zum Training einzelner therapeutischer Basis-Fähigkeiten (z.B. Awareness, basic skills, Geben und Annehmen von Feedback) werden gezielte Übungen eingesetzt.

Selbsterfahrung in Intensiv-Seminaren (132 Ausbildungsstunden)
Im Verlauf der gesamten Ausbildung sind 2 Intensiv-Seminare von je 2 Wochen Dauer vorgesehen. Die TeilnehmerInnen kommen aus verschiedenen Ausbildungsgruppen. Die Intensiv-Seminare bilden eine wertvolle Ergänzung zur Selbsterfahrung in der Ausbildungsgruppe. Die zweiwöchige fortlaufende Arbeit ermöglicht eine Vertiefung der Prozessdynamik; nun können auch solche „Brocken“ bearbeitet werden, für die sonst die Zeit zu kurz ist.

Einzel-Lehrtherapie (80 Sitzungen)
Bereits im 1. Ausbildungsjahr beginnen die Teilnehmer mit der Einzel-Lehrtherapie. Aus einer größeren Liste von LehrtherapeutInnen, die vom Institut als solche anerkannt sind, wählt der einzelne Teilnehmer eine(n) Lehrtherapeuten(in) aus. Da wir deutschlandweit und darüber hinaus LehrtherapeutInnen haben, sind in der Regel keine weiten Wegstrecken zu bewältigen. Normalerweise wird pro Woche 1 Sitzung vereinbart, die Ferien ausgenommen. Etwa die Hälfte der Sitzungen wird bei einer weiblichen Therapeutin, die andere Hälfte bei einem männlichen Therapeuten wahrgenommen. Einschlägige Vorerfahrungen können nach Prüfung z.T. angerechnet werden.
Die Einzelarbeit ermöglicht in sehr individueller Weise, den Wachstumsprozess der Individuation zu fördern. So können wichtige lebensgeschichtliche Situationen und Verhältnisse eingehender und subtiler zur Bearbeitung kommen als dies in der Gruppen-Selbsterfahrung möglich ist. Auch die Beziehung zum Therapeut(in) kann hier wesentlich kontinuierlicher entfaltet und

reflektiert werden, was eine nachhaltige Arbeit an der Charakterstruktur ermöglicht.
Einzelarbeit und Gruppenarbeit haben jeweils ihre eigene Qualität und ergänzen und unterstützen sich gegenseitig.

Theorie und Methodik (512 Ausbildungsstunden)
Die Erarbeitung der Theorie und Methodik erfolgt vor allem im 2. und 3. Jahr und zwar innerhalb der Ausbildungsgruppe.

 

 
Es hat sich erwiesen, dass von Selbsterfahrung abgetrennte Vermittlung theoretischer und methodischer Kenntnisse relativ geringe Lerneffekte erbringt. Darum üben sich die Ausbilder in der Kunst, die theoretischen und methodischen Inhalte erlebbar und erfahrbar zu machen, an der Selbsterfahrung darzustellen und zu reflektieren.
Um andererseits die erforderliche Systematik zu erreichen, die hilft, die geistigen Zusammenhänge erfassen zu können, werden Informationseinheiten einbezogen und Skripte (mit Literaturangaben) für die häusliche Arbeit und für die Erarbeitung in den Kleingruppen ausgegeben. Auch Video-Aufzeichnungen werden zur Veranschaulichung einbezogen.



Supervision in der Ausbildungsgruppe (insgesamt 176 Ausbildungsstunden)
Im Laufe des 3. und Anfang des 4. Ausbildungsjahres beginnen die Ausbildungs- teilnehmerInnen mit der Arbeit mit Klienten unter Supervision.
Wir praktizieren verschiedene Formen von Supervision: Theoriegeleitete Supervision, Fall-Supervision und die Supervision aktueller therapeutischer Arbeiten der AusbildungsteilnehmerInnen in der Gruppe.
Bei der ersteren ist ein Thema vorgegeben, das dann auf relevante Bereiche der therapeutischen Arbeit der Ausbildungsteilnehmer angewendet wird. Bei der Fall-Supervision tragen einzelne Teilnehmer vorbereitete Fallberichte vor, die dann unter Anleitung des/der Ausbilders(in) durch die Gruppe erarbeitet werden.
Gruppensupervision erfolgt an Ausbildungswochenenden und in einem fünftägigen Supervisionseminar.

Einzelsupervision (20 Sitzungen)
Die Einzelsupervision ergänzt die Supervision in der Ausbildungsgruppe. Hier können einzelne Supervisionsanliegen eingehender reflektiert und bearbeitet werden als dies in der Gruppensupervision der Fall ist.

Kontrollierte Praxis im jeweiligen Anwendungsfeld (400 Stunden)
Einbezogen werden hierbei sowohl die Anwendung im jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfeld wie auch die Arbeit in eigener Praxis.


Kollegiales Tutorium (Kleingruppe) (200 Ausbildungsstunden)
Ab Ausbildungsbeginn treffen sich die TeilnehmerInnen im Abstand von ca. 3 Wochen in regionalen Gruppen zur Vertiefung der Ausbildung.

 

 

Unter Anleitung der Bezugsausbilderin/des Bezugsausbilders übernehmen die TeilnehmerInnen abwechselnd die Leitung der Kleingruppe. So ist die Arbeit mit Gruppen von Anfang an Bestandteil der Ausbildung.
Inhalte der Treffen können sein: Selbsterfahrungsprozesse (z.B. Awareness-Übungen), Einübung therapeutischer Fertigkeiten und Kompetenzen (z.B. mittels spezifischer Übungen oder Triadenarbeit) oder Fallsupervision.

 

Persönliche Präferenz (25 Ausbildungsstunden)
Die TeilnehmerInnen wählen nach persönlicher Präferenz, wie sie diesen Ausbildungsteil gestalten möchten. Angerechnet werden können Sonderseminare, der Besuch externer Tagungen und Kongresse und ähnliches.



Prüfungen

Die Zwischenprüfung
Nach dem 2. Ausbildungsjahr erfolgt eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die mündliche (Colloquium) hat den Charakter eines Screenings; beleuchtet wird die persönliche und fachliche Ent­wicklung während der beiden Jahre einschließlich der Theorie- Verarbeitung.
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Hausar­beit. Ein selbstgewähltes Thema aus der Gestaltthe­rapie (z.B: Regulation des Selbstwertgefühls) wird auf die eigene Entwicklung, besonders während der bisherigen Ausbildung, bezogen. Aber auch die Be­deutung dieser Thematik für die Anwendung in der Therapie kann dargestellt werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über den Abschluss in Gestaltberatung.

Die Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt, wenn alle Aus­bildungseinheiten des Curriculums durchlaufen sind (Nachweis durch das Studienbuch). Auch die Abschlussprüfung besteht aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. Der Schwerpunkt liegt nun im Aufzeigen der erworbenen therapeutischen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die mündliche Prüfung zeichnet sich durch besondere Praxisnähe aus: Im Erwachsenenzweig arbeiten die PrüfungskandidatInnen mit externen KlientInnen, die zu der Prüfung eingeladen werden. In den anschließenden Einzel-Colloquien wird die erfolgte therapeutische Arbeit praktisch und methodisch-theoretisch reflektiert.
Im Kinderzweig werden aufgezeichnete Sitzungen herangezogen. Das Thema der schriftlichen Prüfung wählen die Teilnehmer selbst.
Die Prüfungen werden von zwei leitenden MitarbeiterInnen des Instituts abgenommen. Diesen Prüfungen liegt eine ausführliche Prüfungsordnung zu Grunde. Die Prüfung wird als „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ beurteilt, also ohne Verwendung von Noten. Stattdessen wird bei der schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfung eine schriftliche Rückmeldung des Instituts gegeben.
Auch unabhängig von der Prüfung wird den TeilnehmerInnen eine detaillierte Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Bei bestandener Abschlussprüfung wird dem Absolventen ein Zertifikat des Instituts ausge­händigt, die das ordnungsgemäße Durchlaufen der Zusatzausbildung bescheinigt und die erfolgreiche Abschlussprüfung bestätigt. Die Zwischen- und die Abschlussprüfung können einmal wiederholt werden.