Perspektiven

Möglichkeiten aufgrund der Ausbildung
Eine gestalttherapeutische Zusatzausbildung bietet eine Reihe attraktiver Möglichkeiten beruflicher und persönlicher Neuorientierung.


Kompetenzzuwachs im Grundberuf
Ein großer Teil der AusbildungsteilnehmerInnen entscheidet sich für eine Ausbildung in Gestalttherapie, um einen Kompetenzzuwachs in ihrer derzeitigen beruflichen Tätigkeit zu erhalten.
Diese Zielsetzung kann für jedes berufliche Feld realisiert werden, besonders natürlich in pädagogischen, sozialen, therapeutischen und kirchlichen Berufen oder im Gesundheitsbereich. Durch die intensive Weiterentwicklung personaler und fachlicher Schlüsselkompetenzen stellt sich erfahrungsgemäß wesentlich mehr Effizienz und Erfolg ein, wodurch natürlich mehr Zufriedenheit und Freude im Beruf entsteht. Wenn Ausbildungsteilnehmer-

Innen in ihrer beruflichen Tätigkeit erleben, dass durch ihr verbessertes fachliches Können schwierige Problemlagen gemindert oder beseitigt werden können, treten Gefühle von „Frust" und „Ausgebranntsein" in den Hintergrund; die Erfahrung, etwas Konstruktives bewirken zu können, ruft Arbeitsfreude hervor und gibt der Berufstätigkeit eine hoffnungsvolle Perspektive. Der Nachweis einer gestalttherapeutischen Zusatzausbildung kann sich zudem günstig auswirken bei der Bewerbung um eine ge-wünschte Stelle oder hinsichtlich gehaltlicher Höhergruppierung. In vielen sozialen Tätigkeits-feldern werden StellenbewerberInnen ohne eine gediegene therapeutische Zusatzausbildung de facto nicht eingestellt. Die Anerkennung und Mitgliedschaft des Symbolon-Instituts in den relevanten therapeutischen Dachverbänden ist ein zusätzlicher Qualitätsausweis. Eine ganze Reihe von AusbildungsteilnehmerInnen hat davon bei Bewerbungen bereits profitiert.


Tätigkeit in freier Praxis
Ein Großteil unserer AbsolventInnen arbeitet nebenberuflich, ein kleiner Teil auch hauptberuflich, in eigener Praxis und rechnet in privater Rechnungsstellung ab. Viele KlientInnen schätzen die gestalttherapeutische Vorgehensweise und sind daher bereit, selbst für die Sitzungen aufzukommen.
Für die Ausübung von Gestalttherapie in freier Praxis ist entweder eine Approbation oder die eingeschränkte Heilpraktiker-Prüfung Psychotherapie als rechtliche Voraussetzung erforderlich. Letztere wird vor den jeweiligen Gesundheitsämtern abgelegt und bedarf einer gesonderten Vorbereitung, die individuell oder in einschlägigen Kursen erfolgen kann.
Eine therapeutische Zusatzausbildung wie die unsrige beeinflusst das Bestehen dieser Prüfung jedoch positiv. In einigen Bundesländern ist eine therapeutische Zusatzausbildung sogar Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Die Ausübung von Beratung und Coaching, Erwachsenenbildung, Supervision und Seelsorge unterliegt keinen derartigen Einschränkungen rechtlicher Art. Viele unserer Ausbildungs- teilnehmerInnen beginnen bereits mit Beginn des dritten Ausbildungsjahres mit Beratung und Coaching in eigener Praxis.
Zur Abrechnung mit den Krankenkassen wird in der Regel eine Approbation benötigt. Nur in Einzelfällen kann auch ohne Approbation mit den Kassen abgerechnet werden. Nach dem Psychotherapeutengesetz vom 1. 1. 1999 gibt es neben der ärztlichen Approbation noch zwei psychotherapeutische, nämlich die für den Psychologischen Psychotherapeuten und die für den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Die erstere Approbation ist unter bestimmten Voraussetzungen den Dipl. Psychologen vorbehalten, für die letztere sind Dipl. Sozialpädagogen, Dipl. Pädagogen und Lehrer vorgesehen. Für den Erwerb der Approbation gibt es aber außer diesen Einschränkungen in beruflicher Hinsicht eine weitere Hürde, nämlich das Therapieverfahren. In Deutschland sind derzeit nur zwei Therapieverfahren zum Erwerb der Approbation zugelassen, nämlich die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (einschließlich Psychoanalyse) und die Verhaltenstherapie. Die Bevorzugung dieser beiden Therapieverfahren erfolgte nach unserer Beobachtung weniger aus wissenschaftlichen Gründen, sondern vielmehr aufgrund interessenpolitischer Einflussnahme.
Wenn also die Gestalttherapie in Deutschland derzeit nicht zu diesen privilegierten Verfahren zählt, ändert dies nichts an der Tatsache, dass sie weit verbreitet und wegen ihrer Wirksamkeit beliebt und geschätzt ist. In anderen europäischen Ländern wie Österreich und Schweiz zählt auch die Gestalttherapie zu den staatlich anerkannten Verfahren. Wir arbeiten über unseren Dachverband, der DVG, darauf hin, dass die unsachgemäß enge Beschränkung hinsichtlich beteiligter Berufe und zugelassener Verfahren geöffnet wird.
Die gegenwärtige Situation hat aber auch Vorteile für die Gestaltung der Ausbildung. So sind wir relativ frei von bürokratischen Vorschriften und können die Ausbildung so planen, dass die Erreichung der Ausbildungsziele optimal unterstützt wird. So kann z.B. der Förderung der für die Tätigkeit in Therapie und Beratung so bedeutsamen personalen Kompetenzen ausreichend Raum beigemessen werden.


Persönliche Entwicklung und Verbesserung der subjektiven Lebensqualität
Immer wieder nehmen auch Personen an der Ausbildung teil, die den Schwerpunkt in der eigenen Entwicklung sehen. Wenn persönliche Blockaden durchgearbeitet und die eigenen Ressourcen aktiviert werden konnten, entsteht ein neues Bewusstsein, geprägt von Kreativität und Lebensfreude. Dies wirkt sich natürlich auch aus auf Personen in der persönlichen Umgebung oder am Arbeitsplatz.
Der Wunsch nach Lösung persönlicher Probleme und nach Weiterkommen in der Persönlichkeitsentwicklung bildet häufig bewusst oder unbewusst das Motiv für die Wahl einer sozialberuflichen Ausbildung. Doch an öffentlichen Ausbildungsstätten wie Fachakademien, Fachhochschulen und Universitäten sind die Möglichkeiten der Arbeit an der Persönlichkeit des Einzelnen recht begrenzt. Im Interesse einer ganzheitlichen Bildung und Ausbildung bedarf es deshalb ergänzender Ausbildungsinstitutionen im Sinne unserer Konzeption. Wenn auch Ausbildung grundsätzlich von Therapie unterschieden werden muss, zeigt die Erfahrung, dass auch bei Menschen ohne ausgeprägte Krankheitssymptomatik eine Eigenproblematik gegeben sein kann, die sich für die (sozial-)berufliche und besonders für die therapeutische Tätigkeit hemmend und störend auswirken könnte, wenn diese nicht zur Bearbeitung kommt. Aus diesem Grund bildet bereits seit den Anfängen der Tiefenpsychologie die „Lehranalyse" (Lehrtherapie) das Rückgrat bei der Ausbildung der künftigen Therapeuten. Im Übrigen birgt es unschätzbare Vorteile, wenn ein Therapieverfahren zunächst an sich selbst erfahren wird, bevor es bei anderen zur Anwendung kommt.